Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der VitaSystemic GmbH (nachfolgend „VitaSystemic“) und ihren Kunden (nachfolgend „Klient“).

(2) Die AGB gelten sowohl für einmalige Leistungen als auch für wiederkehrende Leistungen, Mitgliedschaften, Programme und Pakete.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Klienten finden keine Anwendung, es sei denn, VitaSystemic stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die AGB gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

2 Vertragsgegenstand und Einordnung

(1) Gegenstand der Leistungen sind nicht-medizinische Dienstleistungen gemäß der Teilnahmebedingungen.

(2) Es handelt sich insbesondere um Angebote im Bereich Prävention, Entspannung, Regeneration, Selbstregulation und Wohlbefinden.

(3) Die Leistungen stellen ausdrücklich keine medizinische Behandlung, keine Psychotherapie, keine Diagnostik dar.

3 Vertragsschluss

(1) Die reine Darstellung der Leistungen auf der Homepage stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Buchung über Website / App,
  • Terminvereinbarung,
  • oder Unterzeichnung vor Ort.

(3) VitaSystemic ist berechtigt, Anfragen oder Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:

  • Kapazitätsgrenzen,
  • organisatorischen Gründen,
  • Sicherheitsbedenken.

4 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchung, der Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarungen.

(2) VitaSystemic ist berechtigt, Leistungen kurzfristig anzupassen, wenn dies aus organisatorischen, technischen oder sachlichen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.

(3) Änderungen von Geräten, Anwendungen, Abläufen oder Methoden stellen keinen Mangel dar, sofern sie gleichwertig sind.

(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Methode, Person oder Durchführung besteht nicht.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort fällig.

(4) VitaSystemic ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, Anzahlungen zu erheben und Leistungen von vollständiger Zahlung abhängig zu machen.

(5) VitaSystemic kann sich zur Zahlungsabwicklung externer Dienstleister bedienen.

6 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Klient mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist VitaSystemic berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(2) Während des Verzugs ist VitaSystemic berechtigt,

  • weitere Leistungen zurückzuhalten,
  • bereits vereinbarte, aber noch nicht erbrachte Leistungen von der vollständigen Begleichung offener Forderungen abhängig zu machen,
  • sowie sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.

(3) Befindet sich der Klient wiederholt oder nachhaltig im Zahlungsverzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, ist VitaSystemic berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Klient mit mindestens zwei fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
  • der Klient trotz Mahnung nicht leistet,
  • oder die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus Sicht von VitaSystemic ernsthaft gefährdet erscheint.

(5) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist VitaSystemic berechtigt, noch ausstehende Leistungen zu verweigern. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(6) Weitergehende gesetzliche Rechte von VitaSystemic bleiben unberührt.

7 Termine, Stornierung und Ausfallhonorar

(1) Die gebuchten Anwendungen werden als verbindliche Einzeltermine organisiert. Der vereinbarte Zeitraum wird ausschließlich für den Kunden reserviert und kann bei kurzfristiger Absage regelmäßig nicht mehr anderweitig vergeben werden.

(2) Eine kostenfreie Absage oder Umbuchung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei VitaSystemic. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann VitaSystemic ein pauschaliertes Ausfallhonorar berechnen:

  • bei Absage weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn: 50 % des vereinbarten Preises;
  • bei Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Preises.

(3) Das Ausfallhonorar entfällt, soweit der Termin anderweitig vergeben werden kann oder der Kunde die Absage bzw. das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass VitaSystemic kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) VitaSystemic kann Termine aus wichtigen Gründen verschieben oder absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.

8 Verspätung des Klienten

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Klient ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.

(2) Erscheint der Klient verspätet, beginnt die Leistung grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vorgesehenen Terminende. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern dies organisatorisch möglich ist und nach Ermessen von VitaSystemic zugelassen wird.

(3) Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Dauer der Leistung entsprechend verkürzen. Ein Anspruch auf vollständige Durchführung oder Nachholung der versäumten Zeit besteht nicht.

(4) Die vereinbarte Vergütung bleibt auch bei verspätetem Erscheinen des Klienten in voller Höhe bestehen. Dies gilt nicht, wenn der Klient nachweist, dass VitaSystemic kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Überschreitet die Verspätung ein angemessenes Maß (insbesondere ab 15 Minuten), ist VitaSystemic berechtigt, die Durchführung der Leistung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall gilt der Termin als kurzfristig abgesagt im Sinne der Stornoregelungen.

(6) Eine Haftung von VitaSystemic für Nachteile, die dem Klienten aufgrund der Verkürzung oder Nichtdurchführung der Leistung infolge verspäteten Erscheinens entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(7) Weitergehende Ansprüche des Klienten sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

9 Mehrfachkarten und Guthaben

(1) Mehrfachkarten und Guthaben sind personengebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die jeweilige Gültigkeitsdauer ergibt sich aus dem gebuchten Angebot.

(2) Nicht genutzte Leistungen oder Guthaben verfallen nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer, sofern kein gesetzlicher Anspruch entgegensteht.

(3) Eine Auszahlung oder anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von VitaSystemic möglich.

10 Mitgliedschaften

(1) Mitgliedschaften werden mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten abgeschlossen, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

(2) Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, oder über einen von VitaSystemic bereitgestellten elektronischen Kündigungsweg. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei VitaSystemic.

(4) Soweit eine Mitgliedschaft monatliche Leistungs-, Nutzungs- oder Guthabenkontingente umfasst, sind diese im jeweiligen Abrechnungsmonat zu nutzen. Nicht genutzte Leistungen oder Guthabenanteile werden nicht in Folgemonate übertragen und verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern nichts anderes vereinbart ist oder ein gesetzlicher Anspruch entgegensteht.

(5) Eine Auszahlung oder anteilige Rückerstattung nicht genutzter Leistungen oder Guthaben ist ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht.

11 Nutzung der Einrichtungen

(1) Einrichtungen, Geräte und Räume sind sachgemäß zu nutzen.

(2) Den Anweisungen des Personals von VitaSystemic ist Folge zu leisten.

(3) Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der Klient nach den gesetzlichen Vorschriften.

12 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen sind

die Kenntnisnahme des Klienten:

die Zustimmung zu

in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

(2) Der Klient ist verpflichtet, im Rahmen der Teilnahme wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu solchen Umständen, die für die sichere Durchführung der Leistungen von Bedeutung sein können.

(3) Der Klient bestätigt mit Vertragsschluss, dass seiner Teilnahme keine gesundheitlichen oder sonstigen Umstände entgegenstehen, die eine Gefährdung seiner Person oder Dritter begründen könnten. Im Zweifel hat der Klient eigenverantwortlich im Voraus eine ärztliche Abklärung herbeizuführen.

(4) VitaSystemic ist berechtigt, die Teilnahme ganz oder teilweise zu verweigern oder den Klienten von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn:

  • begründete Zweifel an der Teilnahmefähigkeit bestehen,
  • erforderliche Angaben nicht gemacht oder erkennbar unzutreffend sind,
  • Anweisungen des Personals nicht befolgt werden,
  • der Klient sich oder andere gefährdet,
  • oder der ordnungsgemäße Ablauf der Leistung erheblich gestört wird.

(5) Im Falle eines Ausschlusses aus den in Absatz (4) genannten Gründen bleibt der Vergütungsanspruch von VitaSystemic grundsätzlich bestehen, es sei denn, der Klient weist nach, dass VitaSystemic kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte von VitaSystemic bleiben unberührt.

13 Mitwirkungspflichten

Der Klient ist verpflichtet:

  • eigenverantwortlich seine Teilnahmefähigkeit zu prüfen
  • Hinweise zu beachten
  • eigene Grenzen einzuhalten
  • Geräte ordnungsgemäß zu nutzen

14 Hausrecht

VitaSystemic übt das Hausrecht aus.

15 Haftung (Ergänzend zu den Teilnahmebedingungen)

(1) Ergänzend zu den Haftungsregelungen entsprechend der Teilnahmebedingungen gilt das folgende:

(2) VitaSystemic haftet unbeschränkt:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen,
  • sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung von VitaSystemic beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung von VitaSystemic für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insbesondere ausgeschlossen für:

  • mittelbare Schäden und Folgeschäden,
  • entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden,
  • ausgebliebene gesundheitliche oder sonstige Erfolge,
  • Schäden aufgrund individueller körperlicher oder psychischer Dispositionen des Klienten,
  • Schäden infolge unzutreffender, unvollständiger oder unterlassener Angaben des Klienten,
  • Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen oder Sicherheitshinweisen,
  • Schäden aus unsachgemäßer Nutzung von Einrichtungen, Geräten oder Anwendungen,
  • Schäden durch eigenverantwortliche Überbeanspruchung oder Fehlanwendung,
  • Schäden im Zusammenhang mit eigenständigen Entscheidungen des Klienten außerhalb der Leistungserbringung.

(6) VitaSystemic übernimmt keine Haftung für:

  • den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen,
  • Unterbrechungen, Verzögerungen oder Ausfälle von Leistungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von VitaSystemic liegen, insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen oder behördliche Anordnungen.

(7) Soweit die Haftung von VitaSystemic ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(8) Eine weitergehende Haftung ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, ausgeschlossen.

16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

17 Abtretung

(1) Der Klient ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung von VitaSystemic an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

(2) Die Zustimmung darf von VitaSystemic nicht unbillig verweigert werden.

(3) § 354a HGB bleibt unberührt, soweit der Klient Kaufmann ist.

18 Widerrufsrecht (Verbraucher)

(1) Ist der Klient Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

(3) Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn VitaSystemic die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen wurde, nachdem der Klient dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

19 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzhinweise.

20 Änderungen der AGB

(1) VitaSystemic ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Solche Gründe können insbesondere sein:

  • Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung,
  • Änderungen der angebotenen Leistungen,
  • Anpassungen an technische Entwicklungen oder organisatorische Abläufe.

(2) Änderungen werden dem Klienten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.

(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Klient nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.

(4) Auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird VitaSystemic in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

(5) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist VitaSystemic berechtigt, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von VitaSystemic. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.